Barbara-Kanal lässt das Seenland wachsen

Als der Spatenstich Barbara-Kanal, als Teil des Projektes im Lausitzer Seenland kurz Überleiter 9 genannt, im Jahr 2002 erfolgte, waren sicherlich andere Zeitlinien zur Fertigstellung angedacht. Als der Geschäftsführer des Zweckverbands Lausitzer Seenland Sachsen (LSS) Daniel Just vollmundig seine Vision von einem Start im April dieses Jahres verkündete, waren dann auch einige Skeptiker zu hören. Umso erfreulicher, dass sich der Freistaat Sachsen, der Landkreis mit den Kommunen, als Anteilseigner am LSS, gemeinsam mit der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbaugesellschaft (LMBV) zum einen schnelle Vertragsabschluss zur Übergabe verständigten.

Nutzungsvertrag geschlossen
V.l.: Abteilungsleiter Liegenschaften Jörg Lietzke (LMBV), der Vorsitzende des LSS und Landrat des Landkreises Bautzen Michael Harig und Bereichsleiter Sanierung Gerd Richter (LMBV) unterzeichnen Nutzungsvertrag für Barbarakanal. Foto: Peter Aswendt

„Wir wollten die Nutzung noch in der Saison verbriefen, das war unser Ziel“, ließ sich Michael Harig, der als Landrat des Landkreises Bautzen und als Verbandsvorsitzender des LSS dem Vertragsabschluss direkt am Kanal vollzog. Seitens der LMBV waren der Bereichsleiter Sanierung Gerd Richter einer der Unterzeichnenden: „Wir haben unseren Teil erfüllt und freuen uns, dass mit dem Nutzungsvertrag der LSS jetzt die Möglichkeit hat, mit der touristischen Vermarktung zu beginnen“, so Richter. Das schnelle Zustandekommen des Vertrages war auch durch langfristige Zusagen des Freistaates Sachsen zur Mittelbereitstellung der Bewirtschaftung möglich. „Bis 2022 sind die Finanzen gesichert“, freut sich Gerd Richter. Die LMBV wird bezüglich Reparaturen, zum Beispiel der Tonnen oder der Haltestellen am Kanal, ebenfalls drei Jahre an der Seite des LSS stehen. „Wir werden einen Dienstleister zur Bewirtschaftung beauftragen“, bestätigt Richter die Herangehensweise.

Schnelle Schiffbarkeit

Aber nun wiehert erst mal der Amtsschimmel, denn der Vertrag regelt erst mal nur die aus einer touristischen Nutzung resultierenden zusätzlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten, welche nicht zu den Sanierungsaufgaben der LMBV gehören. Der Vertrag ist aber eine wichtige Voraussetzung für die von der Landesdirektion Sachsen, um eine Allgemeinverfügung zur Feststellung der Fertigstellung erlassen zu können. Sobald diese Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht und die Einspruchsfrist abgelaufen ist, wird der Kanal für schiffbar erklärt. Dann dürfen Fahrgastschiffe, nichtmotorangetriebene und motorangetriebene Sportboote vom Geierswalder See über den Barbarakanal auf den Partwitzer See fahren. Erstaunlich, dass dieser komplizierte Ritt durch die Amtsstuben vielleicht schon bis September erfolgen könnte: „Wenn es möglich ist, dann wollen wir noch in dieser Saison die ersten Boote durch den Kanal fahren lassen“, sind sich Landrat und LMBV-Verantwortliche einig.

Weitere Überleiter sollen im Jahr 2022/23 mit ihrer Nutzbarkeit folgen. Überleiter 11 (Ilse-Kanal) oder der Überleiter 6 (Neuwieser See) sind im Gespräch. Auch die Überleiter 3 und 3a (Blunoer Südsee) stehen zur Debatte. Aber genaue Termin sind schwer zu definieren: „Wir bauen gerade ein Binnenland in ein Seenland um, da kann man nicht alles vorausahnen“, gibt sich Gerd Richter von der LMBV zum Schluss salomonisch.

Barbara Kanal:

Länge: 1150 Meter
Sohlbreite: 4 Meter
Fahrwassertiefe: 1,50 Meter

Wehranlage:

Durchfahrtsbreite: 5,20 Meter
Durchfahrtshöhe: 3,05 Meter bei 101 Meter NHN
Stauhöhe 3,75 Meter

Brücke:

Länge: 29,7 Meter
Durchfahrtsbreite: 5,20 Meter
Durchfahrtshöhe: 3,35 Meter