Bärwalder See verfügt über wasser- und landseitige Dauerliegeplätze

Die Gemeinde Boxberg weist darauf hin, dass die öffentliche außersaisonale Benutzung der im Eigentum der Gemeinde Boxberg/O.L. befindlichen baulichen Anlagen im Hafen Klitten, am Bootsanleger in Boxberg/O.L. und Uhyst zurzeit nicht gestattet sei.

Besonders weist die Gemeinde Boxberg noch einmal auf das Benutzungsverbot der Wasserflächen im Zeitraum bis 31.03.2020 hin. Die Ausnahmeregelungen zum Ufer- und Bootsangeln finden Interessierte unter www.anglerverband-sachsen.de.

Am 01.04.2020 beginnt die neue Wassersportsaison am größten Binnensee des Freistaates Sachsen. Alle zur Verfügung stehenden wasser- und landseitigen Dauerliegeplätze sind derzeit ausgebucht. Interessierte Wassersportfreunde können jedoch das elektronische Antragsformular zur Beantragung eines Bootsliegeplatzes auf der offiziellen Internet-Seite www.baerwalder-see.eu ausfüllen und direkt per Mausklick senden. Die Gemeinde Boxberg setzt nach Prüfung den Antrag dann zunächst auf eine Warteliste.

Wassersportfreunde mit einem bestehenden Nutzungsvertrag müssen keinen neuen Antrag stellen. Den Vertragspartnern wurde bereits eine entsprechende Rechnung gestellt. Mit Zahlung des Nutzungsentgeltes wird der Vertrag für die Wassersportsaison 2020 automatisch verlängert. Die Einweisung, Belehrung und Übergabe aller notwendigen Unterlagen erfolgt zum Saisonbeginn durch den Hafenmeister unter +49 1577 354 1401 oder hafenmeister@baerwalder-see.eu.

Quelle: lmbv.de